26.04.19 11:37 Alter: 5 Monat(e)

Parken auf Schutzstreifen wie auf dem Petershäger Weg nicht erlaubt

Einer Anregung des ADFC Minden folgend weist die Verkehrsbehörde der Stadt Minden darauf hin, dass das Parken auf Schutzstreifen für Radfahrer grundsätzlich nicht erlaubt ist.


Dieses werde häufig missachtet - vor allem wenn es keine Halteverbotsschilder gib. Diese sind auch nicht mehr notwendig, weil die Regeln in der Straßenverkehrsordnung (StVO) vor einigen Jahren geändert wurden.

An der Mindener Straße hatte die Stadt nach der Einrichtung von Schutzstreifen für Radfahrer Halteverbotsschilder aufgestellt, die zu der Zeit noch vorgeschrieben waren. Nun wurden die Schilder entfernt – als eine Maßnahme zum Abbau des Schilderwaldes. „Das heißt aber nicht, dass dort wieder geparkt werden kann“, so die Verkehrsbehörde der Stadt. Das Parken von Autos auf dem Schutzstreifen ist untersagt, ein Halten nur bis maximal drei Minuten gestattet. Das werde in bestimmten Abständen auch von der Verkehrsüberwachung der Stadt überprüft.

Auf beiden Seiten der Fahrbahn an der Mindener Straße gibt es Schutzstreifen für den Radverkehr, auf denen seit einer StVO-Änderung vor einigen Jahren automatisch ein Parkverbot gilt. Kraftfahrzeuge dürfen nur in Ausnahmefällen auf dem Schutzstreifen fahren, zum Beispiel beim Begegnungsverkehr mit Lastwagen oder Bussen - allerdings nur, wenn der Radverkehr nicht gefährdet wird. Beim Überholen von Radfahrerinnen und Radfahrern ist ein Abstand von 1,50 Meter einzuhalten. Vielfach sei dieses auch nicht bekannt und werde zum Ärger vieler Radfahrer*innen oft missachtet, weiß die Stadt.
 

Schutzstreifen gibt es darüber hinaus in Minden an folgenden Straßen/Straßenabschnitten:

·         Petershäger Wegh

·         Wittelsbacherallee/Wettinerallee

·         Lahder Straße

·         Rodenbecker Straße

·         Fasanenstraße

·         Kutenhauser Straße

·         Marienstraße

Bei neueren Schutzstreifen - zum Beispiel an der Kutenhauser Straße und der Marienstraße - wurde bei der Anlegung der Schutzstreifen bereits auf die Haltverbots-Beschilderung verzichtet. Bei den übrigen Straßen werde die Beschilderung ebenfalls nach und nach entfernt, weil sie nicht mehr notwendig ist, so die Verkehrsbehörde abschließend.


 

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Tel. 0571-41337

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