29.10.18 12:53 Alter: 6 Monat(e)

Anmeldung der Schulanfänger zum Schuljahr 2019/2020

Das Schulbüro der Stadt Minden weist darauf hin, dass alle Kinder, die vom 1. Oktober 2012 bis 30. September 2013 geboren wurden, zum 1. August 2019 schulpflichtig werden.


Alle schulpflichtigen Kinder sollen bis Mitte Oktober für den Besuch einer Grundschule angemeldet werden. Betroffene Eltern bzw. Erziehungsberechtigte wurden kürzlich vom Schulbüro der Stadt Minden schriftlich über die Schulpflicht ihres Kindes informiert. Die Eltern wählen aus, an welcher Grundschule ihr Kind angemeldet werden soll. Dazu soll der mitgeschickte Anmeldebogen ausgefüllt und an das Schulbüro der Stadt Minden zurückgesendet werden. Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich.

Im Oktober/November 2018 werden die Eltern/Erziehungsberechtigten von der gewünschten Grundschule zu einem Gespräch eingeladen. Zu diesem Gespräch soll das Kind mitgebracht werden. Zu einem späteren Zeitpunkt findet eine Einschulungsuntersuchung beim Gesundheitsamt des Kreises Minden-Lübbecke statt. Dazu erfolgt eine gesonderte Einladung vom Gesundheitsamt. Auf der Grundlage dieser Untersuchung entscheidet die Schulleitung, ob das Kind aufgenommen wird.

Auch Kinder, die nach dem 30. September 2013 geboren sind, können schulfähig sein. Es besteht die Möglichkeit der vorzeitigen Einschulung. Interessierte Eltern/Erziehungsberechtigte können die vorzeitige Einschulung direkt bei ihrer ausgewählten Grundschule beantragen. Über den Antrag entscheidet die Schulleitung unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Einschulungsuntersuchung. Werden diese Kinder vorzeitig an der Grundschule aufgenommen, gelten sie als schulpflichtig. 


 

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Tel. 0571-41337

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